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Tag: Thüringen

Handelsregister Jena

Handelsregister Jena

Woher bekommt man schnell und sicher Informationen vom Handelsregister in Jena?

Jena – Handelsregister: Von diesem Handelsregister kann man ja Informationen über eine Kapitalgesellschaft bzw. Personengesellschaft erhalten wie z.B. GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. und Ltd. (deutsche Niederlassung), wenn diese im Bundesland Thüringen registriert sind. Vieles von dem, was hier gesagt wird, gilt allerdings auch für Firmen, die in anderen Bundesländern registriert sind.

Die schriftliche Auskunft vom Handelsregister Jena ist der Handelsregisterauszug, auch „Ausdruck Handelsregister“ oder „Abdruck Handelsregister“ genannt seit der Umstellung auf die elektronische Registerführung im Jahre 2005. Auch das ist nicht nur beim Handelsregister in Jena so, sondern auch bei allen andern Handelsregistern in Deutschland. Aber auch der alte Begriff Handelsregisterauszug wird noch genutzt.

Wo bekomme ich so einen Ausdruck bzw. Handelsregisterauszug her?

Einen Ausdruck aus dem Handelsregister Jena können Sie hier bei uns erhalten binnen 1 Stunde per email im PDF-Format erhalten. Das meint, Sie können hier einen Auftrag erteilen, wenn Sie es nicht selbst erledigen wollen, selbst zum Handelsregister Jena gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können den von uns erhaltenen Auszug aus dem Handelsregister abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken. Selbstverständlich bleibt es dabei beim darauf festgehaltenem Abrufdatum.

Stichwort Abrufdatum: Bei einer Gesellschafterliste findet man den Tag der Erstellung dieser Liste, nicht aber den Tag des Abrufes. Das bedeutet, dass eine Gesellschafterliste auf den ersten Blick als veraltet angesehen werden könnte. Die letzte eingereichte Gesellschafterliste behält allerdings solange ihre Gültigkeit, bis eine neue eingereicht wurde.

Noch ein weiterer Hinweis: Es gibt diese Dokumente in unbeglaubigter und in beglaubigter Version. Welche Sie benötigen, dies hängt davon ab, wo Sie den Handelsregisterauszug vorlegen möchte. Meist reicht ein unbeglaubigter Auszug aus, der mehr oder weniger sofort geliefert werden kann. Dies erfolgt per email und im PDF-Format.

Ander der beglaubigte Auszug:  Der ist innerhalb von ca. 6 Werktagen inklusive Postweg lieferbar. Der Grund ist, dieser liegt nur in Papierform vor und muss deshalb per Briefpost verschickt werden.
Hinweis: Der amtlich beglaubigte Auszug aus dem Handelsregister Jena wird, wie bei den anderen Handelsregistern auch, als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug.

Auftragsformular: Handelsregister Jena