Gesellschaftsform B.V. in den Niederlanden
Was ist eigentlich unter einer niederländischen B.V. zu verstehen? Die B.V. oder auch nur BV, ist eine Gesellschaftsform niederländischen Rechts und steht für “Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid” (niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung), womit die B.V. der deutschen GmbH wohl am nächsten kommt. Eine B.V. ist eine sog. Rechtsperson, im deutschen Recht vergleichbar mit der „juristischen Person“. Allerdings ist das Stammkapital nicht so hoch wie bei der GmbH: Seit 2012 benötigt man keine 18.000 Euro mehr für die Gründung einer B.V, 900 Euro sind nun ausreichend. Allerdings wurde im gleichen Zug die Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern bis in das Privatvermögen hinein erweitert. Wenn Sie sich über die Finanzsituation einer Gesellschaft etc. informieren möchten, dann können wir Ihnen den Jahresabschluss anbieten.
Genau wie bei der deutschen GmbH verteilt sich das Kapital der B.V. in Geschätsanteile, die den Gesellschaftern gehören. Diese Geschäftsanteile, die nur mittels eines Notars verkauft oder übertragen werden können, können wiederum natürlichen Personen als auch Rechtspersonen gehören.
Die B.V. ist in den Niederlanden sehr beliebt, auch weil sie gute steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bietet, indem man Ausschüttungen steuerlich günstig in die Zukunft verlagern kann.
Hin und wieder stösst man in den Niederlanden auf die Bezeichnung „B.V. i.o.“ oder „BV i.o.“. Hier wird eine in Gründung befindliche B.V. bereits tätig, ohne schon in das Handelsregister eingetragen worden zu sein. BV i.o. = BV in oprichting, d.h. BV in Gründung.
Für den Abrufes eines Handelsregisterauszuges aus den Niederlanden können Sie hier einen Auftrag erteilen: Handelsregisterauszug Niederlande