Handelsregisterauszug Niederlande abrufen – Hier geht es!
Das Handelsregister der Niederlande wird bei der „Kamer van Koophandel“ geführt, oft auch mit KvK abgekürzt. Das Register bietet einen Überblick über alle (rechtlich) wichtigen Angaben zu den relevanten Wirtschaftsteilnehmern in den Niederlanden:
Gesellschaften
Einzelunternehmer
Verbände
Stiftungen
Angehörige freier Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Künstler)
Wohnungseigentümergemeinschaften
Religionsgemeinschaften und
Regierungsstellen.
Die dort gegen Gebühr abrufbaren Dokumente sind ausschließlich in niederländischer Sprache verfasst, mit einer Ausnahme: Der Handelsregisterauszug wird auch in einer englischen Übersetzung angeboten. Aber eben nur dieses Dokument, die anderen nicht.
Aber gerade bei einem Jahresabschluss müssten Sie sich eigentlich nur die Überschriften etc. übersetzen lassen, dann dürfte dieser auch verständlich sein. Jedoch auch ohne Kenntnis des Niederländischen ist es durchaus möglich, auch die anderen Dokumente aus den Niederlanden zu verstehen. Trotzdem, hier gibt es einen Überblick über einige wichtige Rechtsbegriffe.
Welche Besonderheiten gibt es bei einem Handelsregisterauszug aus der Niederlande ?
Im Handelsregister der Niederlande sind auf dem Handelsregisterauszug auch die Gesellschafter der Gesellschaft mit aufgeführt, bei denen es sich oftmals auch wieder um Gesellschaften handelt. Es kommt vor, dass eine Vielzahl von Kapitalgesellschaften miteinander verwoben sind, da hilft es nur die Unternehmensstruktur (Concernrelaties) anzuschauen, dort bekommt man einen Überblick über so ein Geflecht. In den allermeisten Fällen betrifft dies die Gesellschaftsform B.V. die der deutschen GmbH am nächsten kommt.
Was die Gesellschafter betrifft, so kann man auch nicht erkennen, welche Stimmanteile hier genau vorliegen. Bei natürliche Personen sind in aller Regel nicht alle Gesellschafter genannt, bei juristischen Personen schon.
Wie kann ein Abruf eines Dokumentes aus dem Handelsregister er erfolgen ?
Ein Handelsregisterauszug aus den Niederlanden kann im PDF-Format abgerufen werden, der dann innerhalb weniger Minuten zur Verfügung steht. Dieser Auszug im PDF-Format ist elektronisch zertifiziert, eine Beglaubigungsform. Eine weitere Beglaubigung ist die beglaubigte Papierform, welche nur per Post übermittelt werden kann. Dieser Auszug kann dann auch mit einer Apostille versehen werden. Diese Beglaubigungsart dauert eine gewisse Zeit, derzeit sind dies ca. 3 Wochen.
Im Allgemeinen aber reicht in den meisten Fällen ein Handelsregisterauszug im PDF-Format aus.
Noch ein Wort zu den Finanzinformationen / Jahresabschlüssen aus den Niederlande .
Niederländische GmbH (B.V.) und Aktiengesellschaften (N.V.) müssen der „Kamer van Koophandel“ ihren jeweiligen Jahresabschluss einreichen. In den meisten Fällen ist allerdings nur die Kurzversion abrufbar, auch in einer vergleichenden Darstellung der letzten 3 Jahre. Nur wirklich große Unternehmen müssen auch eine Gewinn- und Verlustrechnung einreichen.
Über das nachfolgende Auftragsformular können Sie verschiedene Dokumente aus dem Handelsregister der Niederlanden abrufen.
Auftragsformular anschauen: Handelsregisterauszug Niederlande