England – Dokumente aus dem Handelsregister
England: Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Handelsregister vonEngland?
Eine der häufigsten Gesellschaftsform in England ist die Limited Company (Ltd.). Aber auch eine Registrierung in Irland ,Guernsey oder den Kanalinseln ist denkbar. In England ist das Handelsregister das Companies House in Cardif, in Geurnsey die Guernsey Registry.
Es gibt beim Companies House nicht den typischen Handelsregisterauszug, wie Sie ihn vielleicht von Deutschland her kennen. Vielmehr müssten Sie sich die Dokumente selbst zusammenstellen aus der Vielzahl derer, welche eine Ltd. stets nach Ablauf letzten des Geschäftsjahres einreichen muss. Das betrifft einmal die normale Statusmeldung, den Annual Return und die Finanzinformationen, den Annual Account. Allerdings gibt es von beiden Dokumenten verschiedene Versionen. Welche die Ltd. dann einreichen muss hängt davon ab, wie geschäftlich aktiv sie war und welchen wirtschaftlichen Umfang sie aufweist.
Welche Dokumente sollte man abrufen?
Wenn man es ausführlich benötigt, dann sollte man mit den Gründungsdokumenten beginnen: Certificate of Incorporation. Dann bietet sich der letzte Annual Return an, der das letzte abgelaufene Geschäftsjahr zum Gegenstand hat. Zuletzt wären dann noch die Finanzinformationen in Form des letzten Annual Account. Dieser kann allerdings sehr dürftig ausfallen, wenn die Ltd. nur wenig bzw. gar nicht aktiv war.
Die richtige Auswahl der Dokumente ist also entscheidend, denn einen zusammenfassenden Gesamtüberblick, übersichtlich auf einem Dokument, gibt es in England nicht. Es kann daher besser sein, mit dem Abruf von Dokumenten jemanden zu beauftragen, der sich damit auskennt bzw. Erfahrungen mit dem Aufbau des Handelsregisters in England hat. Sie können sich aber alternativ zunächst auch selbst mit diesen Rechtsbegriffen beschäftigen.
Eine weitere Möglichkeit:
Wenn die Ltd. ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann besteht sie Pflicht, dass sie sich nicht nur in England eintragen muss, sondern auch im deutschen Handelsregister mit einer Zweigniederlassung. Und über diese Zweigniederlassung kann man dann einen normalen deutschen Handelsregisterauszug abrufen. Hier hat man wieder eine gewisse Übersichtlichkeit, allerdings bezogen auf die Zweigniederlassung. Aber man gewinnt auch auswertbarte Hinweise auf die Muttergesellschaft.
Leider ist es so, dass hier in Deutschland nicht überwacht wird, ob eine Ltd. sich hier einträgt oder nicht. Aber der Versuch wäre es wert. Man sollte aber immer beide Länder prüfen. Es gab bereits den Fall, wo nur noch allein die Zweigniederlassung in Deutschland existierte, die Muttergesellschaft aber längst gelöscht war. Das kann schnell passieren, wenn in England eine zeitlang versäumt wurde, die o.g. Statusmeldungen einzureichen. In solchen Fällen kann schnell die Zwangslöschung erfolgen.
Wenn Sie erwägen, uns mit der Beschaffung der Dokument aus England zu betrauen, dann schauen Sie sich bitte das Auftragsformular an, welches über den Link unten zu erreichen ist.
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