Apostille vom Handelsregister / Registergericht
Woher bekomme ich eine Apostille vom Handelsregister? Unter einer Apostille ist eine durch das Landgericht erteilte Überbeglaubigung eines vom Amtsgericht erstellten beglaubigten Handelsregisterauszuges zu verstehen. Diese Überbeglaubigung ist ein Echtheitsnachweis für die Verwendung im Ausland.
Zunächst wird also ein amtlicher Auszug aus dem Handelsregister (amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug vom Amtsgericht / Registergericht erstellt, dieser wird dann an das übergeordnete Landgericht weitergeleitet und ebenfalls gesiegelt. Dabei ist zu beachten, dass die Apostille nicht einheitlich erteilt wird, sondern der Echtheitsnachweis wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land erteilt.
Bei der Erteilung einer Apostille fallen deshalb die sonst üblichen Gerichtsgebühren doppelt an, also dann 36 EUR. Und natürlich verlängert sich die Bearbeitungszeit dadurch um einige Tage.
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