Haftung bei Ltd. & Co. KG
Bei einer Kommanditgesellschaft ( KG ) unterscheidet man zunächst einmal zwischen dem Komplementär, welcher mit seinem gesamten Vermögen haftet, und dem Kommanditisten, welcher nur mit seiner Einlage haftet. In Deutschland ist die Gesellschaftsform GmbH & Co. KG sehr verbreitet. Hier haftet und führt als Komplementär eine GmbH die Geschäfte der KG. Kommt es zum Fall der Haftung, dann haftet der Kommanditist mit seiner Einlage, die GmbH mit ihrem Stammkapital. Bei der Ltd. & Co. KG ist die Haftung ähnlich, nur das statt der haftenden GmbH die Ltd.-Company mit ihrem Stammkapital haftet. Das Problem: Das Stammkapital oder Haftungskapital einer Ltd.Company liegt deutlich unter dem einer GmbH, statt bei 25.000 Euro liegt das bei der Ltd. meist nur bei einer eher symbolischen Höhe von 1 Britischen Pfund. Man kann sich leicht ausrechnen, was dies für die Gläubiger im Fall der Haftung gegen eine Ltd. & Co. KG bedeutet.
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