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Handelsregister Holland

Handelsregister Holland

Holland Handelsregister: Als das Handelsregister von Holland wird die „Kamer van Koophandel“ (KvK) bezeichnet. Diese KvK hat auch die Funktion einer Industrie- und Handelskammer. Überhaupt ist die Anzahl der bei der KvK geführten Rechtsformen höher also in Deutschland beim Handelsregister. In Holland sind so zum Beispiel auch Gewerbetreibende und Stiftungen nicht geführt.

Die dort abrufbaren Dokumente sind in holländischer Sprache verfasst. Eine Ausnahme ist der Handelsregisterauszug, denn der ist in holländischer und in englischer Sprache verfügbar. Alle anderen Dokumente nicht, nur falls eine Firma etc. die Unterlage zweisprachig eingereicht hat, was selten vorkommt.  Anderseits: Wenn man sich einzelne Begriffe übesetzt, dann ist auch ein Handelsregisterauszug aus Holland für deutsche Leser ohne Sprachkenntnisse durchaus verständlich. Viel einfacher ist natürlich ein Jahresabschluss zu verstehen, dann hier überwiegen die Zahlen und die Überschriften kann man natürlich schneller übersetzen als ein reines Textdokument. Das Problem kann manchmal die nicht ganz glückliche Übersetzung dahingehend sein, dass z.B. der hollandische Geschäftsführer trotz Übersetzung dann nicht die gleiche Wertigkeit hat wie der Director einer Ltd. Hier kann es helfen beide Auszüge zu verwenden.

Welche Besonderheiten gibt es beim Handelsregister von Holland zu beachten ?

Im Handelsregister von Holland sind auf dem Handelsregisterauszug auch die Gesellschafter der Gesellschaft mit aufgeführt, bei denen es sich oftmals auch wieder um Gesellschaften handelt. Diese sog. Holdingstruktur, welche vor allem aus steuerlichen Gründen so beliebt ist bei der Rechtsform B.V. (ähnlich der GmbH), kann zur Folge haben, dass hinter jeder juristischen Firma wieder eine weitere steht, ohne dass man auf eine natürliche Person stößt.

Auch kann man auf dem Handelsregisterauszug aus Holland nicht erkennen, welche Stimmanteile hier vorliegen. Der Grund: Nicht alle Gesellschafter werden veröffentlicht.

Ein Auszug aus dem Handelsregister von Holland kann im PDF-Format zur Verfügung gestellt werden, innerhalb von wenigen Minuten. Diese PDF-Version weist eine elektronische Zertifizierung auf, das bedeutet, eine nur für die elektronische Übermittlung eingerichtete Beglaubigung. Das Dokument ausgedruckt, ist diese Art der Beglaubigung nicht mehr vorhanden. Das bedeuetet: Wenn Sie eine ausgedruckte Papier-Version benötigen, dann reicht ein PDF-Auszug nicht aus. Details dazu finden Sie auch dem Auftragsformular. Das wäre dann der beglaubigte Handelsregisterauszug. Dieser kann, das eben in reiner Papieform, nur per Briefpost übermittelt werden. Hier sollte man den Postweg aus Holland einkalkulieren. Im Allgemeinen reicht die PDF-Variante aus, es sei denn man benötigt auch noch eine Apostille.

Auftragsformular anschauen: Handelsregister Holland