Handelsregisterauszug Niederlande: beglaubigt oder nicht?
Handelsregisterauszug Niederlande: Eine Auszug über eine Eintragung einer Firma, Gesellschaft oder Organisation kann man am besten mit einem offiziellen Handelsregisterauszug von der Kamer van Koophandel erhalten. In diesem Handelsregister sind auch Selbstständige bzw. Gewerbetreibende mit geführt, das ist anders als beim deutschen Handelsregister.
Die meisten abgerufenen Auszüge sind im PDF-Format und erscheinen auf dem ersten Blick unbeglaubigt, diese sind aber mit einem qualifiziertem elektronischem Siegel versehen, was solange bestehen bleibt, solange man diesen Auszug nur auf elektronischem Wege weiterleitet, also z.B. per email.
Wenn Sie erwägen sollten, die so einen PDF-Auszug auszudrucken, dann ist dieser bis dahin elektronisch zertifizierte Handelsregisterauszug nicht mehr rechtsgültig ist. Grund: Die Punzierung dann könnten Sie oder ein anderer Nutzer nicht mehr sehen. Auch die Signatur kann nicht mehr verifiziert werden.
Diese digitale Signatur, man kann diese sehen, wenn man das Dokument im Acrobat Reader öffnet. Sie hat eine nahezu unbegrenzte Gültigkeitsdauer, auch über viele Jahre hinweg, also bis zum Ende des Computerzeitalters, so könnte man sagen. Gekennzeichnet wird dies mit der Formulierung Long Term Validation (LTV) in der elektronischen Signatur.
Was ist, wenn Sie einen beglaubigten Handelsregisterauszug aus der Niederlande in Papierform benötigen?
Nun, diese gibt es auch, hier ist die Beglaubigung auch deutlich aufgedruckt zu erkennen. Natürlich könne Sie auch diesen Papierauszug auch nicht irgendwie kopieren und vervielfältigen, es wäre dann nur eine bloße Kopie und kein beglaubigter Handelsregisterauszug mehr.
Sollen Sie einen Handelsregisterauszug, elektronisch zertifiziert oder auch in Papierform benötigen, dann schauen Sie sich bitte das Bestellformular an. Es gibt auch noch weitere Dokumenten, z.B. Finanzberichte, Auszüge aus dem Transparenzregister etc. Hier geht es zum link: