Eintragung im Handelsregister?
Wann muss ich mich mit meiner kleinen Firma ins Handelsregister eintragen?
Zunächst: Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt zunächst nur auf eigene Initiative, eine Eintragung ohne eigenes Wissen und Zutun erfolgt nicht.
Zur Eintragung besteht eine Notwendigkeit, wenn Ihr Unternehmen nach nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist. Aber auch wenn dies noch nicht der Fall ist, kann man sich freiwillig eintragen lassen, sofern es sich um gewerblich tätige Unternehmen handelt, denn Freiberuflicher können sich nicht eintragen. Sofern sich ein Unternehmen jedoch freiwillig eintragen lässt, so wird zum Zeitpunkt der Eintragung die Kaufmannseigenschaft begründet.
Aber ab wann ist eine Eintragung für ein Unternehmen Pflicht?
Hierbei sind folgende Kriterien mittels Einzelfallprüfung heranzuziehen:
Umsatz, Betriebskapital, räumliches Ausmaß des Geschäftsbetriebs, Zahl der Arbeitnehmer, in Anspruch genommene Kredite, errichtete Zweigniederlassungen usw.
Diese Einzelfallprüfung führt dann zu einem Ergebnis, ob eine Pflicht zur Eintragung in das besteht oder nicht.
Wenn Sie wissen möchten, ob eine Firma, ein Kaufmann oder eine Kapitalgesellschaft eingetragen ist, dann können Sie das hier prüfen.
Wenn keine Eintragung erfolgt ist, dann bleibt die Auskunft kostenfrei. Ansonsten können Sie gleich einen Auszug (auch beglaubigt) über den Eintrag in das Handelsregister abrufen.
Auftragsformular anschauen: Auskunft über eine Eintragung im Handelsregister