Amtlicher Auszug aus dem Handelsregister
Mit der Einführung des elektronischen Handelsregisters vor einigen Jahren trat an die Stelle des bishrigen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges der „Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister„. Das also ist die beglaubigte Version, gekennzeichnet durch „amtlich“.
Der „Ausdruck aus dem Handelsregister“ hingegen stellt die unbeglaubigte Form dar. Gegenwärtig werden viele Begriff benutzt, das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich: Angefangen von „Handelsregisterauszug“ über „Auszug aus dem ..“ bis hin zum „Aukunft aus dem …“. Die Gesellschafterliste ist allerding in ihrem Namen unverändert.
Entscheidend ist jedoch, ob ein amtliche Beglaubigung erfolgen soll oder ob einfach nur ein unbeglaubigter Auszug gefragt ist. Der Unterschied liegt nicht nur bei den Kosten, denn ein amtlicher Ausdruck erfordert Beglaubigsgebühren, sondern auch der Zeitfaktor spielt eine Rolle. Der Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister muss erst beim Handelsregister bestellt werden und liegt dann erst nach einigen Tagen ausschließlich in Papierform vor. Entscheidend ist auf dem Auszug dann immer das Wörtchen „amtlich“. Trotzdem findet man auch immer wieder auch noch die Bezeichnung „beglaubigt“.
Woher bekommt man nun so einen „Amntlichen Auszug aus dem Handelsregister “ ?
Sie können sich dieses Dokument natürlich selbst besorgen beim zuständigen Registergericht. Allerdings müssen Sie vorher herausfinden, welches hier zuständig ist. In aller Regel kann man das von der Adresse des Unternehmens her ableiten. Aber das muss nicht immer so sein. Wenn Sie sich hier sicher sind, dann müssen Sie noch klären, wie es das Gericht mit den Gebühren machen will: entweder vorher den Betrag einzahlen oder erst nach Erhalt des Dokumentes. Das alles bedeutet, es kann viel Zeit vergehen.
Was ist die Alternative?
Wir bieten uns an, dass für Sie zu erledigen. Unbeglaubigte Dokumente sind ja sehr schnell verfügbar, aber bei beglaubigten Dokumenten dauert es immer auch ein paar Tage. Aber Sie müssten sich eben um nichts weiter kümmern. Sie bestellen und erhalten die Auszug dann mit der Post zusammen mit der Rechnung. Sie bekommen diesen den „Amtlichen Auszug“ von uns ohne Anmeldung, Account-Erstellung, Mitgliedschaft und ohne Vorkasse.
Diese genannten Vorgehensweisen betreffen nicht nur die genannten Dokumente, sondern auch, falls Sie weitere Dokumenten in beglaubigter Form wollen, wie z.B. Gesellschaftsverträge oder die Gesellschafterliste.
Ähnlich ist das auch mit einem Jahresabschluss einer Firma.
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