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Handelsregisterauszug – Der amtliche Ausdruck.

Handelsregisterauszug – Der amtliche Ausdruck.

Handelsregisterauszug : Mit Einführung des elektronischen Handelsregisters vor einigen Jahren, so ca. 2005-2006, da  trat an die Stelle des bishrigen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges der „Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister“. Das ist auf den ersten Blick etwas verwirrend, dann eigentlich müsste ja jeder Auszug vom Amtsgericht auch irgendwie „amtlich“ sein. Aber tatsächlich steht hier das Wort „amtlich“ für „beglaubigt.

An dieser Stelle fragte man sich, wie dann ein einfacher, unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister heißt. Hier spricht man bei den Registergerichten nun von einem „Ausdruck Handelsregister“ oder auch „Abdruck“ oder „Auszug“ aus dem Handelsregister.

Zurück zum Amtlichen Ausdruck. Die Art und Weise wie dieser dann beim Amtsgericht ausgefertigt wird, die ist unterschiedlich. Es gibt hier offensichtlich keine einheitliche Norm. Es beginnt mit Versionen auf optisch ansprechenden Sicherheitspapier, die, wenn es mehrere Seiten sind, sogar mit einer Lochöse verbunden sind. Das ist z.B. beim Amtsgericht München so. In NRW hingegen bekommt man teilweise amtliche Auszüge ohne Stempel, teilweise sind die Blätter gar nicht zusammnenheftet. Erst wenn man dann das Wörtchen „amtlich“ oder auch „beglaubigt“ darauf findet, dann merkt man, dass man einen beglaubigten Handelsregisterauszug vor sich hat.

An dieser Stelle sei vermerkt, dass jedes beim Handelsregister zugänglich Dokument mit einer Beglaubigung versehen werden kann. Das betrifft Gesellschaftsverträge genaus wie Gesellschafterlisten. Weil diese Dokumente von Hand beglaubigt werden, sind diese dann auch sofort als beglaubigte Dokumente erkennbar.

Bleibt noch zu erwähnen, dass Sie sich diese Dokumente in beglaubigter Form auch selbst besorgen könnenn beim Amtsgericht vor Ort, da wo das Handelsregiste geführt wird. Allerdings ist es nicht immer ganz einfach herauszufinden, welches denn genau zuständig ist. Der Grund: Es gab eine Reihe von Zusammenlegungen. Dann kommt hinzu, dass man nie genau weiß, wie das mit den Gebühren des Gerichts ist. Vorher bezahlen? Nachher? Das ist von Gericht zu Gericht verschieden.

An dieser Stelle kommen wir ins Spiel. Wir übernehmen das alles und schicken Ihnen wenige Tage nach Ihrer Bestellung das Dokument zu. Wir kümmern uns um all die Dinge, die Sie erst selbst vorher klären müssten.

Auf dem Auftragsformular finden Sie alle Konditionen. Sie müssen keine Angst haben, hier in eine Kosten- oder Abofalle zu geraten. Sie müssen hier weder einen Account anlegen noch Vorauskasse leisten.

Auftragsformular: Amtlicher Handelsregisterauszug