Handelsregister Rheinland-Pfalz
Woher bekomme ich schnell Informationen von einem Handelsregister in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit an die 9 örtliche Handelsregister. Welches dann genau zuständig ist für Ihre Anfrage ist, dies ist abhänig vom Sitz der betreffenden Firma. Denn oft benötigt man ja ein Dokument, einen Auszug oder auch eine Beglaubigung und kann sich dafür nur an ein bestimmtes Handelsregister wenden. Wenn es sich nicht um die eigene Firma handelt, dann sollte man sich das Impressum der Website ansehen. Da sieht man in aller Regel die Registernummer und das Handelsregister, wo die Eintragung vorgenommen wurde.
In aller Regel benötigt man ja einen Handelsregisterauszug oder auch irgendein weiteres Dokument, wie beispielsweise eine Gesellschafterliste. Aber fast immer ist es ein typischer Handelsregisterauszug und so stellt sich Frage, welche Informationen man darauf finden kann. Das sind:
Firma (also der Name), der Geschäftsgegenstand, die Betriebsstätte (also die Anschrift) und die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen). Desweiteren findet man darauf auch die Hinweise zur Höhe des Stammkapitals, der Rechtsform und den Tag der letzten Eintragung. Diese Informationen gibt es in 2 Versionen, je nachdem wie weit man die Eintragungen zurückverfolgen will:
1.
Aktueller Ausdruck: Dieser gibt nur den (tag-) aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte Eintragungen.
2.
Der Chronologische Ausdruck hingegen gibt alle derzeitigen und auch früheren Registereintragungen wieder, also auch gelöschte Angaben (die sind gerötet). Dies geht dann zurück bis zum Jahr 2005, da wurde beim Handelsregister die elektronische Registerführung eingeführt. Diese Auszugsform ist in recht informativer Tabellenform, wird aber oft in dieser Ausführlichkeit gar nicht gebraucht. Deshalb wird der seltener angefordert als ein aktueller Auszug.
Bleibt noch der Vollständkeit halber der historische Auszug. Dahinter verbirgt sich das alte Handelsregisterkarteiblatt, so wie es bis 2005 geführt wurde. Das ist jedoch nur für Firmen relevant, die es damals schon gegeben hat. Es wurde seitdem ja nicht mehr weitergeführt.
Die genannten Auszugsformen so wie alle weiteren Dokumente vom Handelsregister gibt es in unbeglaubigter Form (PDF-Format) und in beglaubigter Form, als “Papier”-Ausdruck mit einem Beglaubigungsvermerk.
Wie können Sie sich so einen Auszug aus Rheinland-Pfalz besorgen ?
Zunächst einmal können Sie selbst die o.g. Zuständigkeit klären, dann auch, wie es das Amtsgericht mit den Gebühren hält: Vorauskasse oder Gebührenbescheid zusammen mit dem bestellten Dokument.
Wer diese ganze Prozedur lieber anderen überlässt, der sollte sich das Auftragsformular am Ende des Textes anschauen. Denn wir können dies auch für Sie erledigen. Denn wir bieten einen entsprechenden Service an, der vor allem auch Beglaubigungen mit abdeckt. Diese können vor allem sehr nützlich sein, wenn man Handelsregisterdokumente im Ausland verwenden möchte. Für diese Zwecke benötigt man nämlich eine spezielle Beglaubigung (Überbeglaubigung bzw. Apostille). Wir haben Erfahrung damit und helfen Ihnen gern weiter. Das betrifft nicht nur Firmen aus aus Rheinland-Pfalz, sondern wir sind deutschlandweit aktiv.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Rheinland-Pfalz im Jahre 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.
Wir werden für Sie gern aktiv und dies ohne Account oder Mitgliedschaft oder Abo. Sie müssen hier auch nicht im Voraus bezahlen. Sie erhalten die Dokumente daher immer zusammen mit unserer Rechnung. Vom Amtsgericht erhalten Sie keine Rechnung mehr, denn diese Kosten haben wir dann bereits bezahlt und sind in unseren Preisen bereits immer mit enthalten.
Auftragsformular anschauen: Handelsregister Rheinland-Pfalz