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Der Aufbau des Handelsregisters

Der Aufbau des Handelsregisters

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Amtsgericht / Handelsregister enthält. Es wird in zwei Abteilungen geführt. Es enthält Eintragungen zu Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts, beide Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt.

Über folgende Angaben erteilt das Handelsregister schriftliche Auskunft:

Abteilung A: Firma, Rechtsform, Inhabers bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.

Abteilung B: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma. Achtung: Die Gesellschafter einer GmbH werden nicht auf dem Auszug geführt, hier gibt die separate Gesellschafterliste Auskunft.

Alle Veränderungen bei einer Gesellschaft (Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), müssen beim Handelsregister  angemeldet werden. Das Registergericht befindet darüber und pflegt die Veränderungen in den Datenbestand ein.  Das heißt auch, dass von den Firmen eingereichte Veränderungen von dort moniert werden können, dann muss das nachgebessert werden. Die Veränderungen müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen, also notariell. Der Notar reicht diese Angaben an das Registergericht ein, aktuell muss dies elektronisch erfolgen. Eintragungen erfolgen grundsätzlich auch nur auf Antrag. Unterbleibt eine erforderliche Anmeldung, dann kann das mit einem Ordnungsgeld geahndet werden und geht überhaupt auch zu Lasten der betreffenden Gesellschaft.

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Auftragsformular: Handelsregister