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Tag: Ausdruck

Was ist das elektronische Handelsregister?

Was ist das elektronische Handelsregister?

Elektronisches Handelsregister ?

Seit der Umstellung auf die auschließlich elektronische Registerführung in den Jahren ab 2005 gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Der frühere Handelsregisterauszug heisst nunmehr „Ausdruck aus dem Handelsregister“, aber auch der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ wird noch vollumfänglich genutzt. Das neue elektronische Handelsregister hat auch den früheren Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung eine neue Bezeichnung gegeben: Dieser heißt nun im „Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister“.
Einen elektronischen Ausdruck können Sie hier erhalten binnen 30 min per email im PDF-Format, sofern Sie nicht selbst zu einem der Registergerichte gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können den von uns erhaltenen Auszug oder die Gesellschafterliste (Quelle: elektronisches Handelsregister) abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken. Ebenso geliefert werden kann der Jahresabschluss einer Firma.

Einen amtlichen Ausdruck vom Amtsgericht (Quelle: elektronisches Handelsregister) können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. 4-5 Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt in Papierform vor und muss Ihnen deshalb per Post verschickt werden.

Aus dem übermittelten Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Auskunftsarten:

1.
Der aktuelle Ausdruck  gibt ausschließlich den tagaktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2.
Der chronologische Ausdruck gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3.
Der historische Ausdruck zeigt lediglich das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Früher war das ein große Karteiblatt, das wurde seit den Jahren 2005-2006 nicht mehr weitergeführt.

Sie sollten auch beachten, dass nicht alle Firmen im Handelsregister eingetragen sind und deshalb nicht alle über einen Handelsregistereintrag verfügen.

Sie erhalten diese Informationen aus diesem Register online ohne Login etc. Sie erhalten den elektronischen Ausdruck schon ab innerhalb weniger Minuten, auf dem gleichen Weg erhalten Sie auch die Rechnung, denn Sie müssen hier keine Vorauskasse leisten und gehen auch kein Abo ein.

Auftragsformular anschauen: elektronisches Handelsregister