Amtlicher Handelsregisterauszug vom Amtsgericht
Ein amtlicher Handelsregisterauszug? Woran erkennt man den?
Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung: Mit Einführung des elektronischen Handelsregisters in Deutschland in den Jahren ab 2005, da änderten sich auch einige Begrifflichkeiten bei den Handelsregistern.
Aus dem bisher “amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug” trat dann der “Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister”. Der “normale”, also der unbeglaubigte Auszug aus dem Handelsregister ist hingegen, dies ist nun der “Ausdruck aus dem Handelsregister”. Die älteren Begriffe sind jedoch noch nach wie vor üblich, selbst bei den Registergerichten werden noch beide Begriffe genutzt und bei Anfrage auch so verstanden.
Wenn Sie sehen möchte, was einen Auszug aus demn Handelsregister zu einem beglaubigten macht, dann müssen Sie auf dem Auszug nach dem Wort „amtlich“ schauen. Aber es gibt auch Gerichte, die schreiben noch „beglaubigt“. Auch die Auszüge selbst sind von unterschiedlicher Optik. Es gibt recht aufwendige Versionen auf Sicherheitspapier und dann auch noch mit einem Hohlniet versehen. Dann gibt es wieder welche von manchen Gerichten, die sind sehr schmucklos und unterscheiden sich kaum vom unbeglaubigten Auszug. Gelegentlich hält man es auch für überflüssig einen Stempel des Gerichts anzubringen. Hier muss man eben dann das Wörtchen „amtlich“ suchen und darauf hoffen, dass das Dokument dann so auch akzeptiert wird.
Kann nur ein Handelsregisterauszug beglaubigt werden?
Sie benötigen andere Dokumente in beglaubigter Form? Ähnliches kann Ihnen an dieser Stelle zu den andere Dokumenten gesagt werden, die Sie auch in beglaubigter Form beim Amtsgericht erhalten können. Das betrifft beispielsweise eine Gesellschafterliste einer GmbH oder auch eines Gesellschaftsvertrages. Schließlich können diese sogar noch mit einer Apostille versehen werden, wenn Sie die Dokumente im Ausland verwenden wollen.
Einen “amtlichen Handelsregisterauszug” bekommen Sie auch hier, über das Auftragsformular am Ende des Textes. Das für den Fall, wenn Sie nicht selbst zum Gericht fahren oder es postalisch kontaktieren wollen. Sie gehen hier kein Risiko ein, denn Sie bezahlen nur das, was Sie auch erhalten haben. Die Rechnung liegt
Auftragsformular bzw. weitere Informationen: Amtlicher Handelsregisterauszug