Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Berlin
Woher und wie schnell kann ich einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Berlin erhalten?
Woher erhält man einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Berlin? Einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug, auch „Abdruck aus dem Handelsregister“ genannt, erhalten Sie von uns über den nachstehenden Link innerhalb von 2 Stunden per email im PDF-Format, wenn Sie nicht selbst zum Amtsgericht Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg) gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können sich den von uns erhaltenen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Berlin dann abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken.
Welche Unterschiede gibt es bei einem „Abdruck aus dem Handelsregister“?
Aktueller Ausdruck (AD)
Dieser Abdruck bzw. Ausdruck gibt nur die jetzt gültigen Eintragungen wieder, alle früheren Eintragungen, die nun gelöscht sind, findet man darauf nicht.
Chronologischer Ausdruck (CR)
Dieser Abdruck bzw. Ausdruck enthält die aktuellen und bereits wieder gelöschten Eintragungen seit der Umschreibung in das elektronische Register. Dieser Auszug weist eine Tabellenform auf und bietet eine recht gute Übersicht über die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren (seit ca. 2005).
Historischer Auszug (HD)
Dieser Abdruck bzw. Ausdruck zeigt alle vor der Umschreibung in das elektronische Register erfolgten Eintragungen, er endet also ca. 2005 und wurde seitdem nicht mehr weitergeführt. Nur Gesellschaften, die vor 2005 gegründet wurden, verfügen über einen historischen Auszug.
Diese Auszugsarten bzw. Abdruckarten gibt es in unbeglaubigter und wahlweise auch in beglaubigter Form. Während die unbeglaubigten Auszug bzw. Abdruck schon innerhalb von Minuten geliefert werden kann, kann ein beglaubigter Abdruck aus dem Handelsregister vom Amtsgericht Berlin nur innerhalb von ca. 5 Werktagen geliefert werden, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss per Briefpost an Sie verschickt werden.
Hinweis: Der amtlich beglaubigte Abdruck bzw. Ausdruck vom Amtsgericht Berlin wird, wie bei vielen Amtsgerichten auch, als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug.
Es kann jedes Dokument vom Amtsgericht beglaubigt werden, auch eine Gesellschafterliste oder Gesellschaftsverträge.
Auftragsformular: Handelsregisterauszug – Berlin