Handelsregister-Rechtsformen

Handelsregister-Rechtsformen

Wie unterscheiden sich die verschiedenen Rechtsformen im Handelsregister? Kann man aus der Rechtsform die Höhe der Haftung erkennen?

Zunächst einmal: Jede im Handelsregister eingetragene Firma muss in Ihrer Firma, also dem „Namen“, einen Zusatz enthalten. Dies wird durch die Rechtsform des Unternehmens und damit die Haftungsverhältnisse im Unternehmen verdeutlicht.

Folgende Rechtsformen – Zusätze sind möglich:

– Einzelkaufleute: „eingetragener Kaufmann“, „eingetragene Kauffrau“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, z. B. „e.K.“, „e.Kfm.“ oder „e. Kfr.“

– offene Handelsgesellschaft: „offene Handelsgesellschaft“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, z. B. „oHG“

– Kommanditgesellschaft: „Kommanditgesellschaft“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, z. B. „KG“

– GmbH: „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, z. B. „GmbH“. Diese verfügt als einzige Rechtsform auch über eine separate Gesellschafterliste.

– Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt)

–  Aktiengesellschaft: „Aktiengesellschaft“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, z. B. „AG“

Wenn bei einer OHG oder KG keine natürliche Person haftet, dann muss diese Haftungsbeschränkung auch in der Firma bzw. Firmierung erkennbar sein, etwa durch einen Zussatz wie: „GmbH & Co. KG“  oder  „GmbH & Co. oHG“.

All diese Rechtsformen finden sich im Handelsregister in den Abteilungen HRA und HRB wieder. Während bei HRA Personengesellschaften eingetragen sind, sind bei HRB dann Kapitalgesellschaften eingetragen. Man kann diese Kürzel vor der Registernummer sehen.

Auskunft anfordern: Handelsregisterauszug

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