Der aktuelle, der chronologische oder der historische Ausdruck vom Handelsregister
Ausdruck aus dem Handelsregister? Welche Arten bzw. Unterschiede gibt es da?
Beim Handelsregister, welches beim Registergericht des jeweiligen Amtsgerichtes geführt wird, kann man einen Ausdruck aus dem Handelsregister bestellten bzw. sich gegen Gebühren ausdrucken lassen. Bisher hießen die Handelsregisterauszüge, nun aber sind die offiziellen Bezeichnungen und Beschreibungen wie folgt:
Dieser Ausdruck gibt nur die (zum Zeitpunkt der Erteilung) aktuellen Eintragungen wieder. Hierüber können einfache (10,- EUR) und beglaubigte (18,- EUR) Ausdrucke erteilt werden.
Dieser Ausdruck enthält die aktuellen und bereits wieder gelöschten Eintragungen seit der Umschreibung in das elektronische Register (einfache und beglaubigte Ausdrucke).
Dieser Ausdruck zeigt alle vor der Umschreibung in das elektronische Register erfolgten (und durch die Umschreibung gelöschten) Eintragungen im Bildformat.
Einen aktuellen Ausdruck aus dem Handelsregister können Sie, wie gesagt, über das jeweilige Amtsgericht erhalten, wenn Sie Zeit haben das Handelsregister anzuschreiben und dann abzuwarten oder selbst dorthin zu fahren. Am schnellsten geht es jedoch über verschiedene gewerbliche Onlinedienste, welche jedoch zu den genannten Gerichtsgebühren einen Aufpreis verlangen für die schnelle bzw. meist sofortige Lieferung.
Sehr schnell und zu einem augewogenen Preis können Sie einen Ausdruck aus dem Handelsregister auch hier erhalten: Ausdruck Handelsregister