Companies House – das englische Handelsregister

Companies House – das englische Handelsregister

Das Handelsregister in England ist das Companies House. Dort kann eine Vielzahl von Dokumenten über einzelne englische Ltd. abrufen werden.
Im Verhältnis zum Handelsregister in Deutschland bestehen schon dahingehend Unterschiede, dass eine englische Ltd. regelmäßig Erklärungen an das englische Handelsregister einreichen muss, was schnell zu einer Vielzahl von hinterlegten und abrufbaren Dokumenten führt. Neben einer guten Kenntnis der englischen Sprache ist auch Fachwissen nötig, z.B., dass ein Annual Account einer Jahresbilanz gleichkommt, ein Director der Geschäftsführer, ein Shareholder ein Gesellschafter ist usw. Es ist daher günstig mit dem Abruf von Dokumenten jemanden zu beauftragen, der sich damit auskennen bzw. die Erfahrungen mit dem Aufbau des Handelsregisters in England haben. Sonst tappt man schnell in eine Kostenfalle.
Sobald die Ltd. den Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie sich nicht nur im englischen Handelsregister eintragen, sondern auch im deutschen Handelsregister mit einer Zweigniederlassung. Wenn man aber mehr zu einer Ltd. wissen will, dann sollte man auch beim englischen Handelsregister prüfen, denn es ist schon vorgekommen, dass die Zweigniederlassung in Deutschland noch registriert war, die eigentliche Ltd. mit ihrer Hauptniederlassung beim englischen Handelsregister aber bereits gelöscht war. Das kann passieren, wenn eine englische Ltd. gegenüber dem Handelsregister in England bestimmte Einreichungspflichten versäumt hat und daher gelöscht wurde und dies dem deutschen Handelsregister nicht mitteilt wurde und nun einfach weiter geschäftlich aktiv ist. Die Gründe können vielfältig sein.
Wir holen die Auskünfte über englische Ltd. ein und wissen, welche Datensätze relevant sind und nicht. In der Regel können wir diese Dokumente dann innerhalb von wenigen Stunden übermitteln.

Auftragsformular: englisches Handelsregister

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