Auskunft Handelsregister München
Woher bekommt man schnell Auskunft aus dem Handelsregister in München?
Vom Handelsregister erhält man Auskunft über den Eintrag einer Gesellschaft im Handelsregister. Eine schriftliche Auskunft vom Handelsregister wird meist als Handelsregisterauszug bezeichnet, nicht nur beim Handelsregister München, sondern auch bei den anderen Handelsregistern in Deutschland.
Ab 2005, dem Jahr der Umstellung aller regionalen Handelsregister auf elektronische Registerführung, wird der Handelsregisterauszug beim Amtsgericht auch als „Ausdruck aus dem Handelsregister“ bezeichnet. Eine Ausdruck aus dem Handelsregister München können Sie hier bei uns binnen 1 Stunde erhalten, per email im PDF-Format. Das betrifft die unbeglaubigte Auskunft aus dem Handelsregister.
Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht München können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. 4 Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss an Sie per Briefpost verschickt werden.
Hinweis: Der amtlich beglaubigte Auszug aus dem Handelsregister München wird auch auch als amtliche Auskunft bzw. amtlicher Abdruck oder Ausdruck aus dem Handelsregister bezeichnet.
Auftragsformular: Auskunft Handelsregister München