Ist ein amtlicher Auszug aus dem Handelsregister bereits beglaubigt?

Ist ein amtlicher Auszug aus dem Handelsregister bereits beglaubigt?

Beglaubigt oder nicht? Wenn man einen beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister in den Händen hält, dann fragt man sich, woran man erkennen kann, dass dieser beglaubigt ist. Es gibt Handelsregister, die fertigen so einen beglaubigten Auszug auf Sicherheitspapier aus und verbinden die einzelnen Blätter mit einer Hohlniete. Andere Amtsgerichte verzichten darauf, bringen nicht einmal einen Stempel an, nur das kleine Wörtchen „amtlich“ erscheint darauf. Und genau dieses Wort bedeutet „beglaubigt“.

Ok, aber woher bekomme ich einen Ausdruck vom Handelsregister “ beglaubigt“ her?  

Seit Einführung des elektronischen Handelsregisters ca. ab 2005 trat an die Stelle des bisher amtlich beglaubigten Handelsregisterauszuges der „Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister“. Der „normale“ unbeglaubigte Handelsregisterauszug hingegen ist nun der „Ausdruck aus dem Handelsregister“. Die älteren Begriffe sind jedoch noch üblich, angefangen vom  „Handelsregisterauszug“ über „Auszug aus dem Handelsregister“ bis zum „Aukunft aus dem Handelsregister“. Entscheidend ist für Sie jedoch immer, ob eine amtliche Beglaubigung erfolgen soll oder ob einfach nur ein Ausdruck aus dem Handelsregister gewünscht wird. Der Unterschied: beglaubigt dauert länger und ist teurer. Der „Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister“  kann nicht elektronisch verschickt werden, nur per Briefpost, außerdem fallen Beglaubigungsgebühren des Amtsgerichts an. Die gleiche Unterschiede bestehen auch bei einer Gesellschafterliste.

Den „amtlichen Auszug aus dem Handelsregister“ bekommen Sie auch über den unten aufgeführten Link, wenn Sie sich nicht selbst mit dem zuständigen Handelsregister in Verbindung setzen wollen. Preiswerter und schneller ist ein (unbeglaubigter) Auszug aus dem Handelsregister. Diesen erhalten Sie innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege (PDF-Format zum Speichern und Ausdrucken).

Auftragsformular:   Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister

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